Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, die Kunden mit der Bendix Group GmbH, Düsseldorf (nachfolgend Bendix Group), abschließen. Sie gelten insbesondere nicht ausschließlich für das aktuelle, sondern auch alle zukünftigen Verträge, die zwischen der Bendix Group und ihren Kunden abgeschlossen werden.

 

Haftung für Angaben

Alle Angaben in unseren Exposés beruhen auf Auskünften und Informationen des Eigentümers / unseres Kunden. Soweit wir Informationen von Dritter Seite erhalten haben, sind wir sehr bemüht, diese auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Gleichwohl können wir nicht ausschließen, dass sich Fehler einschleichen, die wir nicht erkennen konnten. Daher können wir keine Haftung / Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten in unseren Exposés übernehmen.

 

Wir vermitteln die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags. Die Entscheidung, ob und an welchen Interessenten das Objekt veräußert oder vermietet wird, trifft einzig der Eigentümer. Wir haften daher nicht für Kosten die unserem Kunden entstehen, weil der Eigentümer sich vertragswidrig verhält oder das Objekt an einen anderen Kunden verkauft oder vermietet.

 

Wir haften für Schäden, die wir durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursachen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Handlungen, die von unseren Mitarbeitern, Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen vorgenommen werden.

 

Provisionspflicht

Die Bendix Group GmbH handelt im Rahmen der Vorschriften der neuen Maklerregelungen § 656 c BGB und § 656 d BGB.

 

Soweit als provisionspflichtig für den Erwerber ausgewiesen, besteht Provisionspflicht nach den oben genannten Regelungen der § 656 c BGB und § 656 d BGB. Wir berechnen die üblichen Provisionssätze.

 

Die Höhe der Provision ist im jeweiligen Projekt-Exposé angegeben. Mangels einer Detailangabe berechnen wir das 3-fache zzgl. der bei Rechnungslegung anzuwendenden gesetzlichen Umsatzsteuer des Netto-Verkaufspreises (ohne Kaufnebenkosten). Die Provision ist nach Abrechnung mit Abschluss des Kaufvertrags fällig und zahlbar. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Exposés und seiner Bedingungen zustande. Wir sind berechtigt, auch für  den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht bzw. unser Angebot für diesen anderen Geschäftsabschluss ursächlich war.

 

Abweichend hiervon gilt bei der Vermietung von Wohnraum das Bestellerprinzip. D.h. ausschließlich unser Auftraggeber ist provisionspflichtig. Mangels einer Detailangabe berechnen wir das 2-fache zzgl. der bei Rechnungslegung anzuwendenden gesetzlichen Umsatzsteuer der Netto-Monatsmiete (ohne Mietnebenkosten).

 

Unser Exposé sowie alle weiteren Unterlagen sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung bleibt der Empfänger auch dann vollständig provisionspflichtig, wenn ein Dritter das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt.

 

Vertragspartner

Ein Maklervertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der Bendix Group zustande. Nähere (Pflicht-) Angaben entnehmen Sie bitte unserem Impressum.

 

Allgemeines

Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte gegenüber der Provisionsforderung sind nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig titulierten Forderungen gegen uns statthaft.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich unser Sitz, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch die Parteien durch eine rechtlich zulässige Bestimmung, die dem Willen der Parteien so nah wie möglich kommt, ersetzt werden.

 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.